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Garantie Reglung bei Kaffeemaschinen |
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Monday, 19. May 2008 |
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Garantie Eine Garantie wird Ihnen (wenn vorhanden) freiwillig vom Hersteller gewährt und läuft parallel zur gesetzlichen Gewährleistung. Bei der Garantie gibt es keine Beweisumkehr. Das heißt Sie müssen nicht den Beweis erbringen, dass die Maschine fehlerhaft war/ist. Die Hersteller knüpfen eine Garantie aber gerne an Bedingungen. Lassen Sie sich vor dem Kauf von dem Verkäufer, genau über die Garantiebedingungen aufklären. Noch besser: Werfen Sie selber einen Blick in Garantiebedingungen der Portionskaffeemaschine. Die Garantiebedingungen müssen, nach gesetzlichen Vorschriften, beim Verkauf einer Maschine beigefügt werden. Wichtig für Gewerbetreibende: Bei einer gewerblichen Nutzung der Kaffeemaschine wird die Garantie oft zeitlich eingeschränkt oder auch ganz ausgeschlossen. Das sollten Selbstständige unbedingt bedenken, wenn sie eine Maschine auf Firmenrechnung kaufen. Auch hier gilt: Vorher die Garantiebedingungen genau durchlesen, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben.
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Letzte Aktualisierung ( Monday, 19. May 2008 )
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