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Reglung der gesetzlichen Gewaehrleistung |
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Monday, 19. May 2008 |
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Gewährleistung Die gesetzliche Gewährleistung ist für Privatkunden auf zwei Jahre festgelegt. Bei Maschinen die für den gewerblichen Bedarf gekauft oder verkauft werden, gelten die Angaben der Hersteller. Für Privatkunden gilt: Tritt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf der Kaffeemaschine ein Defekt auf, geht dieser zulasten des Händlers. Ausnahme: Der Händler kann beweisen, das die Maschine beim Kauf einwandfrei funktionierte. Nach sechs Monaten müssen Sie als Kunde beweisen, dass die Maschine fehlerhaft ist. Insbesondere bei Bauteilen, an die Sie als Verbraucher nicht ohne weiteres herankommen können – etwa der festen Brühgruppe oder der elektronischen Steuerung – ist das meist offensichtlich.
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Letzte Aktualisierung ( Monday, 19. May 2008 )
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